Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen:
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlagen für die Nutzung der Seminarräume der Kompetenz – Berufliches und soziales Kompetenzzentrum Südsteiermark GmbH am Standort Wohnzimmer Leibnitz (Grazergasse 2, 8430 Leibnitz), in der Folge Kompetenzzentrum Südsteiermark genannt, zur Abhaltung von Seminaren und ähnlichen Bildungsveranstaltungen mit einem entsprechenden Anbieter,
in der Folge Seminaranbieter genannt, dar.
1. Preise
Unsere Preisliste schicken wir auf Anfrage gerne zu. Die Gültigkeitsdauer der Preisliste ist dieser zu entnehmen.
2. Buchungsanfrage – Buchungsbestätigung – Anzahlung
Ihre Buchungsanfrage kann persönlich während der Geschäftszeiten (von Mo – Do von 08:00 bis 16:00 Uhr, Fr von 08:00 bis 15:00 Uhr) oder in schriftlicher Form (Post, E-Mail, Fax, Online) erfolgen:
- Kompetenz – Berufliches und soziales Kompetenzzentrum Südsteiermark GmbH
- Karl Morre-Gasse 11, 8430 Leibnitz
- FAX: +43 3452 82404 321
- E-Mail: wohnzimmer-leibnitz@kompetenz.or.at
Buchungsanfrage werden in der Reihenfolge Ihres zeitlichen Einlangens berücksichtigt. Auf Ihre Buchungsanfrage erhalten Sie bei gegebener Platzkapazität ein Angebot. Entspricht dieses Angebot Ihren Erwartungen ersuchen wir um eine schriftliche Zusage (E-Mail, FAX). Sie erhalten umgehend eine schriftliche Vertragsausfertigung mit einer Rechnung. Werden über unsere Preisliste hinausgehende Leistungen vereinbart (z.B. weitergehende Verpflegung / Catering, technisches Equipment…) so ist darüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
3. Anzahlung
Binnen 10 Werktagen ab Vertragsabschluss müssen 50% des Rechnungsbetrages, als Anzahlung beim Kompetenzzentrum Südsteiermark GmbH eingelangt sein. Kann ein fristgerechtes Einlangen des Anzahlungsbetrags nicht festgestellt werden, kann die Vereinbarung gekündigt werden und die Räumlichkeiten an andere Interessenten vergeben werden (siehe Punkt 9).
4. Fälligkeit des Restbetrags
Der Restbetrag muss spätestens 5 Werktage vor Beginn des Seminars auf dem Konto des Kompetenzzentrums Südsteiermark eingelangt sein, sofern nicht eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
5. Kurzfristige Buchungen
Erfolgt eine Buchungsanfrage innerhalb von 4 Wochen vor dem geplanten Seminartermin, können Zahlungs- und Stornobedingungen angepasst werden. Diesfalls gelten die individuell vereinbarten Termine und Stornogebühren.
6. Zahlungsmodus
Die Anzahlung und Restzahlung haben auf folgendes Konto unter Angaben der Rechnungsnummer im Betreff zu erfolgen:
- Kontowortlaut: KOMPETENZ- Südsteiermark GmbH
- IBAN: AT96 3800 0001 0570 9704
- BIC: RZSTAT2G
Eine Barzahlung ist nach vorheriger Absprache zu den Geschäftszeiten möglich.
7. Adressänderungen/Telefonnummern
Bitte teilen Sie Änderung von Namen, Anschrift, E-Mailadresse umgehend mit, widrigenfalls gelten verendete Schriftstücke, Erklärungen, E-Mails, etc… an die zuletzt bekanntgegebene Adresse als zugegangen. Ebenso wird um Aktualisierung der Telefon-/Handynummer gebeten.
8. Kündigung durch den Seminaranbieter
Bei Einlagen der Stornomeldung
bis spätestens 8 Wochen vor Mietbeginn sind | keine Stornogebühren |
bis spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn sind | 30% des Mietpreises |
bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn sind | 40% des Mietpreises |
bis spätestens 3 Wochen vor Mietbeginn sind | 60% des Mietpreises |
bis spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn sind | 70% des Mietpreises |
bis spätestens 5 Tage vor Mietbeginn sind | 90% des Mietpreises |
bei späterer bzw. ohne Storno ist | der volle Mietpreises |
zu entrichten – bzw. werden mit der geleisteten Anzahlung gegengerechnet.
Die Stornierung muss nicht bezahlt werden, wenn Sie den Termin (nach Rücksprache mit uns) weitergeben.
Jede Stornierung bedarf der Schriftform (Post, FAX, E-Mail).
Zusätzliches Rücktrittsrecht für Seminaranbieter, die Konsument*inn*en im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind, bei einer Buchung im Fernabsatz (telefonisch, FAX,
E-Mail,…): In diesen Fall beträgt die kostenfreie Rücktrittsfrist 7 Werktage ab Vertragsabschluss, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Diese Frist beginnt mit Vertragsabschluss. Das Absenden der Rücktrittserklärung innerhalb der genannten Frist ist ausreichend.
9. Kündigung durch das Kompetenzzentrum Leibnitz
Das Kompetenzzentrum Südsteiermark ist berechtigt das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu beenden. Etwa wenn:
- der Ruf sowie die Sicherheit des Kompetenzzentrums Südsteiermark gefährdet sind; die eingemietete Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder andere Seminaranbieter (und deren Teilnehmer*inne*n/Gehilfen) gefährdet oder stört;
- der Seminaranbieter irreführende oder falsche Angaben zu eigenen Daten, Seminarthema oder seinen Seminarteilnehmer*inne*n macht
- die Anzahlung nicht rechtzeitig einlangt (siehe auch Pkt. 3 und Pkt. 5); weiters, wenn ein sonstiges Zahlungsverzug nach erfolgter Mahnung festgestellt wird;
- die Räumlichkeiten außerhalb der gebuchten Zeiten unbefugt betreten werden;
- im Falle von höherer Gewalt oder anderer vom Kompetenzzentrum Südsteiermark nicht verursachter Umstände, eine Seminarabhaltung nicht möglich ist.
10. Nutzungsdauer
Der gebuchte Raum steht dem Seminaranbieter eine halbe Stunde von Seminarbeginn bis inklusive einer halben Stunde nach Seminarende zur Verlängerung der Inanspruchnahme bedarf der vorherigen Absprache (in Schriftform) mit dem Kompetenzzentrum Südsteiermark.
11. Nutzung und Übergabe des Raumes
Das Anbringen und der Aufbau von Dekoration und Kulissen, das Befestigung von Plaketten und Hinweisschildern und das Auslegen von Schriftmaterial bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Kompetenzzentrums Südsteiermark. Eingebrachte Gegenstände müssen bis zum Ende der Nutzungsdauer entfernt sein. Der Seminaranbieter hat die Räume so zu verlassen, wie sie übernommen wurden. Die Räumlichkeiten und das Inventar (Möbel, Geschirr, Elektrogeräte,…) sind schonend zu verwenden.
Das Mitbringen von Speisen und Getränke durch den Seminaranbieter oder einen externen Caterer ist nicht gestattet. In Absprache mit dem Kompetenzzentrum Südsteiermark können Sondervereinbarungen getroffen werden – in diesen Fällen behält sich das Recht vor, für die mitgebrachten Speisen und Getränke eine Servicegebühr bzw. Stoppelgeld zu verrechnen.
Bei der Abhaltung der Seminare ist auf andere Seminaranbietern und deren Teilnehmer*inne*n auch in punkto Lautstärke Rücksicht zu nehmen. Nächtigungen im Seminarräumen sind untersagt.
Die Standardreinigung nach einem regulären Seminarbetrieb ist im Preis enthalten und wird vom Kompetenzzentrum Südsteiermark veranlasst. Darüberhinausgehend notwendige Reinigungen werden nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vereinbart, werden nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vereinbart, werden zurückgelassene Veranstaltungsutensilien (Unterlagen etc.) vom Kompetenzzentrum Südsteiermark entsorgt.
Eine Weiter- und Untervermietung ist dem Seminaranbieter nicht gestattet. Der Seminaranbieter ist für die Einhaltung der Hausordnung (Anlage 1) verantwortlich.
12. Nutzung der Seminarräumlichkeiten außerhalb der gebuchten Zeiten
Das Betreten der Räumlichkeiten außerhalb der gebuchten Zeiten ist untersagt und stellt einen sofortigen Kündigungsgrund für weitere gebuchte Seminare dar. Das gilt für den Fall einer Buchung ohne Seminarbetreuung den Abendstunden, am Wochenende oder an Feiertagen. Für diese Kündigungsfälle werden bereits getätigte Zahlungen keinesfalls retourniert! Für ein Betreten bzw. einen Gebrauch der Räumlichkeiten außerhalb der vereinbarten Zeiten wird außerdem der aktuelle Stundensatz laut Preisliste für die Betretungsdauer in Rechnung gestellt.
13. Haftung
a) Für Beschädigungen, die durch den Seminaranbieter, Vortragende*r, Seminarteilnehmer*inne*n, Gäste, Mitarbeiter*inne*n, Beauftragte oder sonstige Gehilfen des Seminaranbieters verursacht werden, haftet der Seminaranbieter. Etwaige Schäden (etwas am technischen Equipment, Mobiliar, Geschirr,…) sind dem Kompetenzzentrum Südsteiermark bekannt zu geben und vollumfänglich zu ersetzen.
b) Sämtliche Gegenstände (Kleidung, Wertsachen, elektronische Geräte,…), die von dem Seminaranbieter oder anderen und dessen Gehhilfen und anderen Personen mitgebracht werden, unterliegen keinesfalls der Haftung des Kompetenzzentrums Südsteiermark.
c) Der Seminaranbieter haftet für Schäden, die an Personen (s. Punkt 13.a oder an Schäden an anderen Seminaranbietern und dessen Gehilfen und anderen Personen iSv Pkt. 13.a) auf Grund seiner eigenen Seminardurchführung (inkl. Vorbereitung, Abräumarbeiten,…) entstehen. Der Seminaranbieter hat gegebenenfalls selbst für eine entsprechende Versicherung zu sorgen.
14. Rauchverbot
In allen Räumlichkeiten herrscht strengstes Rauchverbot! Personen (iSv Pkt. 13.a), die das Haus zum Rauchen verlassen, bitten wir, nicht direkt vor dem Haupteingang zum Rauchen, sondern sich ein paar Schritte zu entfernen. Für Zigarettenstummel befindet sich ein Aschenbecher im Innenhof beim hinteren Hauseingangsbereich.
15. Datenschutz
Personen- und firmenbezogene Kund*inn*endaten speichert und verarbeiten wir unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen. Die Datenverwendung dient ausschließlich zur Administration des Seminarbetriebes (Buchungsabwicklung, Buchhaltung, Inkasso,…). An Dritte werden keine Daten weitergegeben. Als Ausnahme behält sich das Kompetenzzentrum Südsteiermark jedoch vor, dass offene Forderungen einem Inkassobüro und in der Folge einem Rechtsanwalt zur außergerichtlichen und gegebenenfalls zur gerichtlichen Betreibung weitergegeben werden.
16. Sonstige Bestimmungen
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Leibnitz vereinbart; es findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
Sämtliche Nebenabreden und Abweichungen von den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingen sind nur nach Rücksprache und ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch das Kompetenzzentrum Südsteiermark möglich.
Die AGBs können durch das Kompetenzzentrum Südsteiermark jederzeit – auch kurzfristig – abgeändert, ergänzt oder erweitert werden, ohne dass es im Voraus angekündigt werden müsste. Mit der Bekanntgabe neuer AGBs werden die abgeänderten Bestimmungen unwirksam und die Neuregelung tritt sofort in Kraft.
Das Kompetenzzentrum Südsteiermark ist Austragungsort/Vermieter und nicht Veranstalter.
Die Letztverantwortung liegt, vorbehaltlich §9 Abs. 2VStG, jedoch immer bei dem Veranstalter.
Darüber hinaus haftet das Kompetenzzentrum Südsteiermark nicht für die Einhaltung behördlicher COVID-19-Maßnahmen durch den Seminaranbieter oder dessen Gäste oder von ihm beauftragte dritte.
Der Seminaranbieter verpflichtet sich zur Einhaltung behördlicher COVID-19-Maßnahmen sowie der aktuell gültigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen It. COVID-19 Leitfaden (Anlage 2).
Leibnitz, am 07.03.2022